Kostenerstattung/Kostenvoranschlag
Kostenvoranschlag:
Vor Beginn der Behandlung erstellen wir einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung.
Kostenerstattung:
Kassenpatienten:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten derzeit nur in
Ausnahmefällen (Einzelfallentscheidung).
Privatpatienten:
Die Behandlung privat krankenversicherter Patienten wird in der Regel durch die
private Krankenversicherung entsprechend dem gewählten Tarif erstattet. Die
Therapie ist beihilfefähig.
Wir empfehlen folgendes Vorgehen:
|
|---|
|
|
Kostenerstattung durch Krankenkassen/Versicherungen:
|
Private
Krankenversicherungen erstatten in der Regel ihren Versicherten die
Therapiekosten |
|---|---|
|
Bei folgenden Indikationen ist die HBO-Therapie beihilfefähig:
|
|
Freie Heilfürsorge nach Rücksprache mit der Abt. V - Ärztliche Betreuung / Entscheidung durch diese Abteilung in der Regel positiv |
|
Empfehlung durch
den Durchgangsarzt oder durch den H-Arzt: Kostenzusage der zuständigen
Berufsgenossenschaft erfolgt direkt an das Druckkammerzentrum |
|
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten derzeit nur in Ausnahmefällen (Einzelfallentscheidung) |
|
|

