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Für Notfälle
erreichbar
über das
Klinikum
Traunstein
08 61 - 70 50
 oder

Rettungsleitstelle
08 61 - 19 22 2

 


zertifiziert seit
1995
Germanischer Lloyd, Hamburg

 

Kostenerstattung/Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag:

Vor Beginn der Behandlung erstellen wir einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung.

Kostenerstattung:

Kassenpatienten:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten derzeit nur in Ausnahmefällen (Einzelfallentscheidung).

Privatpatienten:

Die Behandlung privat krankenversicherter Patienten wird in der Regel durch die private Krankenversicherung entsprechend dem gewählten Tarif erstattet. Die Therapie ist beihilfefähig.


Wir empfehlen folgendes Vorgehen:

  • Einer unserer Ärzte berät Sie sorgfältig über die Chancen und Risiken der HBO-Therapie
  • Wir stellen einen kombinierten Kostenvoranschlag/Kostenerstattungsantrag aus, der neben den Kosten den voraussichtlichen Behandlungsbeginn enthält und der die ärztliche Therapieempfehlung beigelegt wird
  • Sie entscheiden über die Durchführung der Behandlung

Kostenerstattung durch Krankenkassen/Versicherungen:

  • Privatversicherungen
    (Privatpatienten)

Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel ihren Versicherten die Therapiekosten

  • Mitarbeiter des
    Öffentlichen Dienstes
    (Beamte, Lehrer)

Bei folgenden Indikationen ist die HBO-Therapie beihilfefähig:

  • mit Perzeptionsstörungen des Innenohres verbundenem Tinnitusleiden

  • Kohlenmonoxidvergiftung, Gasembolie, Gasgangrän

  • chronische Knocheninfektion, Septikämie, schwere Verbrennung

  • periphere Ischämie

  • Polizeibeamte

Freie Heilfürsorge nach Rücksprache mit der Abt. V - Ärztliche Betreuung / Entscheidung durch diese Abteilung in der Regel positiv

  • Berufsgenossen-
    schaften
    (Arbeitsunfälle)

Empfehlung durch den Durchgangsarzt oder durch den H-Arzt: Kostenzusage der zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgt direkt an das Druckkammerzentrum
(§ 26 Abs. 1 SGB VII „mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig“)

  • Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten derzeit nur in Ausnahmefällen (Einzelfallentscheidung)

  • Anmerkungen
    Behandlungsbeginn
  • nach Klärung Kostenträger/Drucktauglichkeitsuntersuchung

  • weitestgehende Unterstützung der Patienten durch Druckkammerzentrum bei Kostenerstattungsanträgen

 

HBO Druckammerzentrum Traunstein
Cuno-Niggl-Straße 3 (im Klinikum Traunstein) 83278 Traunstein
Tel.: 08 61 - 1 59 67 • Fax: 08 61 - 1 58 89

© by HBO Druckkammerzentrum Traunstein 2007 /2010
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